Anmerkungen der Österreichischen Ärztekammer zu den Erfahrungsberichten:
In den Erfahrungsberichten werden persönliche Meinungen von ÄrztInnen wiedergegeben. Die Berichte und Informationen wurden von der Österreichischen Ärztekammer weder auf ihre inhaltliche Richtigkeit kontrolliert noch redigiert. Die Österreichische Ärztekammer übernimmt daher keine Verantwortung für den Inhalt dieser Berichte.
Wie Sie den Erfahrungsberichten entnehmen können, haben österreichische ÄrztInnen in Deutschland bisher keine Approbation, sondern eine vorübergehende (befristete) Berufserlaubnis erhalten. Diese Verwaltungspraxis sollte mit der Kundmachung der österreichischen Änderungsmitteilung zu Anhang 5.1.1. der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen („ius migrandi"), die am 14.12.2010 erfolgt ist, hinfällig sein. Aufgrund der neuen EU-rechtlichen Gegebenheiten gilt das österreichische Medizinstudium nun als ärztliche Grundausbildung, die in allen anderen EWR-Staaten automatisch anzuerkennen ist. Österreichische Studienabsolventen können daher nun in Deutschland eine Approbation beantragen. Diese ist unbefristet gültig.